Effizienz-Check

Sicherlich haben Sie in den Nachrichten mitbekommen, dass seit dem 01. Oktober 2022 eine Pflicht zur Überprüfung und Optimierung von Gasheizungen besteht.

Wir als Schornsteinfeger möchten Ihnen da gerne beratend zur Seite stehen, daher bekommen Sie als Betreiber einer Gasheizung dieses Informationsschreiben von uns.

Worum geht es?

Alle vorhandenen Gasheizungen müssen spätestens bis zum 15.09.2024 kontrolliert und, wenn nötig, optimiert werden (auch neue Brennwertheizungen)

Wer ist nicht betroffen?

Wenn in den letzten zwei Jahren vor dem 01.10.2022 eine ähnliche Prüfung durchgeführt wurde und diese durch ein Protokoll nachgewiesen werden kann (hier geht es jedoch nicht um die regelmäßige Messung und Wartung)

Was ist die Rechtsgrundlage?

Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenenergieversorgungssicherungsmaßnahmenvorordnung: EnSimiMaV)

Wer darf kontrollieren?:

fachkundige Personen:

    • Schornsteinfeger nach § 2 Abs. 1 SchfHwG,
    • Handwerker der Gewerbe Installateur und Heizungsbauer nach Anlage A Nummer 24 der Handwerksordnung sowie Ofen- und Luftheizungsbauer nach Anlage A Nummer 2 der Handwerksordnung oder
    • Energieberater, die in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes aufgenommen worden sind.

Was wird kontrolliert?

Zu prüfen ist, ob die Heizungsanlage optimal läuft, d.h.

    • ob die zum Betrieb einer Heizung einstellbaren technischen Parameter für den Betrieb der Anlage zur Wärmeerzeugung hinsichtlich der Energieeffizienz optimiert sind,
    • ob die Heizung hydraulisch abzugleichen ist (Pflicht bei Nichtwohngebäuden ab 1000qm oder Wohngebäuden mit mehr als 6 Wohneinheiten)
    • ob effiziente Heizungspumpen im Heizsystem eingesetzt werden oder
    • inwieweit Dämmmaßnahmen von Rohrleitungen und Armaturen durchgeführt werden sollten

Zu optimieren wäre:

    • Absenkung Vorlauf, Optimierung der Heizkurve
    • Aktivieren der Nachtabsenkung, Urlaubsabsenkung etc.
    • Optimierung Zirkulationsbetrieb
    • Absenkung Warmwasser (Gesundheitsschutz beachten, 60° für Legionellen)
    • Absenkung Heizgrenztemperatur
    • Information über weitere Maßnahmen

Welchen Nutzen hat die Regelung?

Das Hauptziel der Überprüfung ist das Einsparen von Energie. Dies führt automatisch zur Senkung der Energiekosten für Sie als Verbraucher.

So amortisiert sich die Investition in die Überprüfung in der Regel nach kurzer Zeit, ohne, dass Sie Komfort bei der Beheizung einbüßen müssen.

Dokumentation:

    • Die Prüfung der Heizung ist zu dokumentieren, Sie erhalten also ein Protokoll mit dem Ergebnis der Prüfung und eventuell nötigen Optimierungsbedarf
    • Diese Optimierungen müssen dann bis zum 15.09.2024 durchgeführt worden sein

Unser Angebot an Sie:

Da wir als Schornsteinfeger fachlich und rechtlich in der Lage sind die entsprechende Prüfung durchzuführen und mindestens alle zwei Jahre ohnehin bei Ihnen im Haus sind bieten wir Ihnen die Überprüfung der Heizung an.

Kosten für die Prüfung pro Feuerstätte inklusive Beratung und Protokoll : 83,30€ (inkl. MWST), je nach Ort könnnen Anfahrtkosten enstehen