Kaminofen

Sie möchten Sie einen Kaminofen in Ihr Haus bauen?

Benötigen Sie eventuell einen zusätzlichen Schornstein?

Hier erfahren Sie, wie Sie bei der Planung vorgehen, die Abfolge ich chronologisch:

Der bei Ihnen zuständige bevollmächtige Bezirksschornsteinfeger (in den meisten Fällen der Schornsteinfeger, der regelmäßig zu Ihnen kommt) muss informiert werden. Er / Sie muss sich die Gegebenheiten anschauen und stellt Ihnen eine schriftliche Vorbescheinigung aus. In dieser steht, was alles nötig ist um einen vorhandenen Schornstein zu nutzen oder einen neuen zu errichten. Diese Vorbescheinigung ist kostenpflichtig.

Sie haben nun die Vorbescheinigung. Dann ist jetzt der Zeitpunkt sich bei uns zu melden. 

Wir vereinbaren einen Termin mit Ihnen zur Besichtigung bei Ihnen zu Hause. Dort klären wir alle nötigen Fragen und nehmen alle Daten auf, um Ihnen ein individuelles Angebot für den Ofenanschluss / Schornsteinbau zu erstellen.

Sie haben sich für ein Angebot entschieden und alle Fragen sind geklärt.

Dann können Sie jetzt einen Ofen bestellen.

Momentan kommt es bei der Lieferung von Kaminöfen aber auch bei der Lieferung von Bauteilen für Schornsteine zu erheblichen Verzögerungen. 

Öfen haben im Schnitt eine Lieferzeit von 1-9 Monaten.

Bauteile für Schornsteine eine Lieferzeit von 6-9 Wochen.

Haben Sie schon einen Ofen und benötigen keinen neuen Schornstein, dann geht es nur um den Anschluss. Das können wir in der Regel innerhalb von 14 Tagen erledigen.

Sind alle benötigen Teile geliefert vereinbaren wir einen Termin zur Durchführung der Arbeiten.

Ein Ofenanschluss dauert in der Regel 3-4 Stunden.

Ein Schornsteinbau kann je nach Aufwand 1-3 Tage dauern.

Ist der Schornstein gebaut / der Ofen angeschlossen fehlt nur noch die Abnahme durch den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger. 

Diese/r kontrolliert, ob alle geforderten Punkte aus der Vorbescheinigung eingehalten wurden.

Wir als Fachunternehmen halten uns selbstverständliche an alle Vorgaben, sodass es hier keine Probleme gibt.

Sie bekommen dann eine Bescheinigung der Tauglichkeit und sicheren Benutzbarkeit vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und können dann ab sofort mit Ihrem Ofen heizen